Rechtsprechung
BGH, 04.07.1984 - 3 StR 101/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 172
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Strafverfahren - Ausschluß der Öffentlichkeit - Gefährdung der öffentlichen Ordnung - V-Mann - Zeuge
Papierfundstellen
- NStZ 1984, 52
- NStZ 1984, 522
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur …
Auszug aus BGH, 04.07.1984 - 3 StR 101/84
»... Zwar kann die Öffentlichkeit gemäß § 172 Nr. 1 GVG wegen Gefährdung der öffentl. Ordnung ausgeschlossen werden, wenn die oberste Dienstbehörde einen Zeugen, der als verdeckt eingesetzter Polizeibeamter arbeitet, nur unter dieser Voraussetzung aus Sorge vor dessen Enttarnung zur Vernehmung freigibt und der Ausschluß der Öffentlichkeit notwendig ist, um der Gefahr der Enttarnung des Zeugen zu begegnen (vgl. BGHSt 32, 115 [125]). - BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 04.07.1984 - 3 StR 101/84
Eine Enttarnung durch die Art der zu erwartenden Fragestellung (vgl. BGHSt 31, 148 [156]) war zwar von vornherein nicht völlig ausgeschlossen. - BGH, 16.03.1983 - 2 StR 543/82
Komissarische Vernehmung von Vertrauenspersonen durch die Berufsrichter in …
Auszug aus BGH, 04.07.1984 - 3 StR 101/84
Der Zeuge war auch optisch abgeschirmt; es war zudem Vorsorge dafür getroffen, daß die Gefahr der Identifizierung von Stimme und Sprache (vgl. BGHSt 31, 290 [293]) fernlag.
- BGH, 12.01.2005 - 2 StR 138/04
Letztes Wort; Beweiskraft des Protokolls (Erschütterung durch dienstliche …
Die Rechtsprechung erachtet eine Protokollberichtigung grundsätzlich für zulässig; sie hält diese lediglich dann für unbeachtlich, wenn damit einer zulässig erhobenen Verfahrensrüge der Boden entzogen würde (vgl. u.a. BGHSt 1, 259, 261; 10, 342, 343; 12, 270, 271; 22, 278, 280; 34, 11, 12;… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 11; BGH NStZ 1984, 52, 1995, 200, 201; StV 2002, 183; JZ 1952, 281). - BGH, 12.05.1987 - 1 StR 43/87
Schwere Beleidigung bei psychischer Erkrankung des Opfers
Zwar kommt es bei § 213 erste Alternative StGB "nicht ausschließlich auf Vorgänge an, die sich in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen ereignet haben, sondern es kann auch eine Unbill bedeutsam sein, die der Täter dem Opfer in der Vergangenheit zugefügt hat" (BGH…, Urt. vom 6. Mai 1975 - 1 StR 135/75); es kann eine "Ganzheitsbetrachtung des beiderseitigen Verhaltens" geboten sein (BGH NStZ 1983, 554; BGH MDR 1961, 1027; Eser NStZ 1981, 431; 1984, 52). - BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Rüge der Verletzung förmlichen …
Falls in der neuen Hauptverhandlung bei der Vernehmung des Zeugen V. - auf Verlangen seiner obersten Dienstbehörde (vgl. BGHSt 30, 34; BGH NStZ 1984, 522) - wiederum die Veränderung seines äußeren Erscheinungsbildes und der Ausschluß der Öffentlichkeit für geboten erachtet werden sollten, empfiehlt es sich, die Entscheidung eingehend zu begründen.